Altersgeldkasse der Hotel & Gastro Union gewährt Mitgliedern bei Erreichen des gesetzlichen AHV-Alters ein einmaliges Altersgeld von maximal CHF 5'000. Anspruch besteht, wenn das Mitglied zum Zeitpunkt des Altersantritts mindestens zehn ununterbrochene Mitgliedschaftsjahre vorweisen kann und einen amtlichen Ausweis vorlegt.