Stiftung zur Unterstützung der beruflichen Vorsorge der SUISA gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Renten- und Unterstützungszahlungen an Urheber/innen und Verlage. Die Stiftung finanziert diese Leistungen hauptsächlich durch einen Abzug von 7,5 % auf Abrechnungen aus Aufführungs‑ und Senderechten sowie Vergütungsansprüchen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein und kann zudem einmalige Unterstützungszahlungen in Notfällen leisten.