Worum es geht
Steuerpflichtige in der Schweiz erhalten jedes Jahr Belege, die sie der Steuererklärung beilegen: den Steuerauszug der Bank, Bescheinigungen über Beiträge an die 2. Säule und die Säule 3a sowie Bestätigungen der Krankenversicherung. Lange waren das frei gestaltete PDFs, die Steuerpflichtige oder Steuerverwaltungen von Hand abtippen mussten. Der Verein eCH, der in der Schweiz E-Government-Standards erarbeitet, definiert für diese Belege einheitliche Datenstrukturen und einen maschinenlesbaren 2D-Barcode. Damit lassen sich die Angaben direkt in Steuersoftware und kantonale Systeme übernehmen.
Für die ausstellenden Institute bedeutet das: Ein hübsches PDF reicht nicht mehr. Der Beleg muss dem Schema der jeweils gültigen Version entsprechen, der Barcode muss fehlerfrei lesbar sein, und beides muss für jedes Steuerjahr erneut stimmen.
- Betroffen sind Banken, Broker, Vermögensverwalter, Vorsorgestiftungen, Lebensversicherer und Krankenversicherer.
- Die Kernfrage lautet: eigene Entwicklung oder eingekauftes Generator-Modul?
- Entscheidend sind nicht die Startkosten, sondern der Aufwand für Schema-Updates und Tests über viele Jahre.
Welche Standards betroffen sind
Drei Belegarten stehen im Vordergrund. Der elektronische Steuerauszug ist seit Jahren etabliert, die beiden anderen Standards sind jünger und werden schrittweise eingeführt.
| Standard | Inhalt | Typische Aussteller | Einordnung |
|---|---|---|---|
| eCH-0196 | E-Steuerauszug für Wertschriften und Konten | Banken, Broker, Vermögensverwalter | Etabliert, von den Kantonen breit unterstützt |
| eCH-0248 | Bescheinigung über Vorsorgebeiträge 2. Säule und 3a | Banken, Vorsorgestiftungen, Lebensversicherer | Neu, Einführung über Pilotphasen |
| eCH-0275 | Steuerbescheinigung der Krankenversicherung | Kranken- und Zusatzversicherer | Neu, frühe Einführungsphase |
Stand der Angaben prüfen
Versionsnummern, Pilot- und Einführungstermine ändern sich. Massgebend sind die aktuell publizierten Dokumente auf ech.ch sowie die Vorgaben der Kantone für das jeweilige Steuerjahr. Planen Sie Projekte nie allein auf Basis von Anbieterfolien.
Was ein Generator leisten muss
Unabhängig davon, ob Sie selbst entwickeln oder einkaufen, sollte eine Lösung die folgenden Anforderungen erfüllen. Die Liste eignet sich auch als Grundgerüst für ein Pflichtenheft.
- Schemakonformität: Erzeugung gegen die gültige eCH-Version, mit automatischer Validierung vor dem Versand.
- Barcode: korrekte Kodierung und Seitenaufteilung, geprüft mit echten Lesegeräten und Steuersoftware.
- Datenanreicherung: beim Steuerauszug etwa Valorennummern, Kurse und Erträge in der verlangten Form.
- Schnittstellen: eine API für Einzelbelege und eine Batch-Verarbeitung für den Jahreslauf mit Zehntausenden Dokumenten.
- Mandantenfähigkeit und Rollen, falls mehrere Gesellschaften oder Kundensegmente bedient werden.
- Audit-Logging, damit sich nachweisen lässt, welcher Beleg mit welchen Daten erzeugt wurde.
- Regressionstests pro Steuerjahr, damit alte Belege reproduzierbar bleiben.
Der teuerste Fehler ist ein Beleg, der optisch korrekt aussieht, dessen Barcode aber von der Steuersoftware abgelehnt wird.
Eigenbau oder Einkauf im Vergleich
Ein Eigenbau wirkt auf den ersten Blick attraktiv, weil die Daten ohnehin im Kernsystem liegen. Der Aufwand entsteht aber nicht beim ersten Release, sondern im Unterhalt: Jede neue Schema-Version, jede Änderung bei den Kantonen und jede neue Belegart verlangt Entwicklung, Tests und Freigaben.
| Kriterium | Eigenbau | Eingekauftes Modul |
|---|---|---|
| Kontrolle über Code und Daten | Vollständig | Abhängig von Vertrag und Architektur |
| Aufwand für Schema-Updates | Intern, jedes Jahr wiederkehrend | Beim Anbieter, über Lizenz abgegolten |
| Know-how-Risiko | Hoch, wenn wenige Personen das Wissen tragen | Geringer, aber Abhängigkeit vom Anbieter |
| Zeit bis zur Einführung neuer Standards | Hängt von internen Kapazitäten ab | Oft kürzer, sofern der Anbieter früh umsetzt |
| Kostenstruktur | Projekt plus Personal | Wiederkehrende Lizenz- und Supportgebühren |
Als Faustregel gilt: Wer nur einen Standard mit überschaubarem Volumen ausstellt und über ein erfahrenes Entwicklungsteam verfügt, kann einen Eigenbau rechtfertigen. Wer mehrere Belegarten, mehrere Mandanten oder knappe IT-Ressourcen hat, fährt mit einem gepflegten Modul meist planbarer.
Kosten und Vertragspunkte
Anbieter rechnen häufig pro Modul und pro Mandant ab, ergänzt durch Support-Pläne mit unterschiedlichen Reaktionszeiten. Als Grössenordnung nennt ein Schweizer Anbieter, die datalevel AG, laut Anbieter rund CHF 5'000 pro Jahr für das Modul zum E-Steuerauszug und rund CHF 2'000 pro Jahr für die neueren Belegarten, jeweils exklusive MWST und Support. Solche Zahlen sind ein Anhaltspunkt, kein Marktpreis.
- Was genau ist in der Lizenz enthalten: Schema-Updates, Barcode-Engine, Dokumentation, Onboarding?
- Wie schnell wird eine neue eCH-Version umgesetzt, und ist das vertraglich zugesichert?
- Welche Reaktionszeiten gelten während des Jahreslaufs im Januar und Februar?
- Wo werden Daten verarbeitet, und wie ist die Auftragsbearbeitung nach revDSG geregelt?
- Wie kommen Sie bei einem Anbieterwechsel an Vorlagen, Logs und Testfälle?
Tipp für die Budgetierung
Rechnen Sie beim Eigenbau nicht nur die Entwicklungsstunden, sondern auch Tests, Abstimmungen mit Steuerverwaltungen und die Stellvertretung der Schlüsselpersonen ein. Erst dann ist ein Vergleich mit Lizenzkosten fair.