Vorsorgelücken bei Invalidität und Tod: So prüfen Sie Ihre Absicherung

5 Min. Lesezeit
MaxQ-Redaktion
Unabhängiger Ratgeber · redaktionell geprüft
Zuletzt geprüft: 25. September 2026

Das Wichtigste in Kürze

Das Schweizer Drei-Säulen-System soll bei Invalidität und im Todesfall ein Grundeinkommen sichern. Ob es den gewohnten Lebensstandard hält, hängt stark von der persönlichen Situation ab: Lohnhöhe, Anstellungsform, Zivilstand, Kinder und Hypothek. Wer nur das gesetzliche Minimum in der beruflichen Vorsorge versichert hat, trägt ein deutlich höheres Risiko.

  • Als grobe Orientierung gilt: Liegen die Leistungen aus 1., 2. und 3. Säule zusammen unter rund 80 bis 90 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens, lohnt sich eine genauere Prüfung.
  • Besonders exponiert sind Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse, Personen mit höherem Lohn im BVG-Minimum und unverheiratete Paare.
  • Der Vorsorgeausweis der Pensionskasse ist der wichtigste Ausgangspunkt für die Analyse.

Wo Lücken typischerweise entstehen

Vorsorgelücken sind selten ein einzelnes Loch. Meist summieren sich mehrere Effekte, je nachdem, ob ein Ereignis durch Krankheit oder Unfall ausgelöst wird und wer betroffen ist.

SituationWas die Grundabsicherung leistetTypische Lücke
Lange KrankheitLohnfortzahlung, eine Krankentaggeldversicherung nur, wenn abgeschlossenKeine gesetzliche Pflicht zur Taggeldversicherung, Lücke bis zum IV-Entscheid
InvaliditätIV-Rente und Invalidenrente der PensionskasseIm BVG-Minimum ist nur ein Teil des Lohns versichert
Todesfall mit EheHinterlassenenrenten aus AHV und PensionskasseLaufende Kosten, Hypothek und Ausbildung der Kinder oft nicht gedeckt
Todesfall im KonkubinatKeine AHV-Hinterlassenenrente für die Partnerin oder den PartnerPensionskassenleistung nur, wenn das Reglement sie vorsieht und die Bedingungen erfüllt sind
SelbständigkeitAHV und IV, berufliche Vorsorge nur freiwilligOhne BVG-Anschluss fehlt die 2. Säule fast vollständig

Regeln im Wandel

Die Hinterlassenenrenten der AHV, insbesondere für Witwen und Witwer, sind politisch in Bewegung. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse oder einer Fachperson, bevor Sie Entscheidungen darauf abstützen.

Den Vorsorgeausweis richtig lesen

Der jährliche Vorsorgeausweis wirkt auf den ersten Blick unübersichtlich. Für die Risikoprüfung genügen aber wenige Positionen. Notieren Sie diese und vergleichen Sie sie mit Ihrem Budget.

  • Versicherter Lohn: Wie viel Ihres Lohns ist überhaupt versichert? Der Koordinationsabzug kann den versicherten Lohn deutlich unter den AHV-Lohn drücken.
  • Invalidenrente: Höhe der jährlichen Rente bei voller Erwerbsunfähigkeit.
  • Ehegatten- oder Lebenspartnerrente: Höhe und Voraussetzungen.
  • Waisen- oder Kinderrente pro Kind.
  • Todesfallkapital: ob und in welcher Höhe zusätzlich zu den Renten ein Kapital ausbezahlt wird.
  • Wartefrist und Beitragsbefreiung: ab wann Leistungen fliessen und ob die Beiträge im Invaliditätsfall übernommen werden.

Fehlt eine Angabe oder ist sie unklar, fragen Sie bei der Pensionskasse nach. Das Reglement ist massgebend, nicht die Zusammenfassung auf dem Ausweis.

Die Lücke in vier Schritten berechnen

  1. Bedarf festlegen: Welches Nettoeinkommen braucht der Haushalt, um Wohnen, laufende Kosten, Kinder und Steuern zu tragen?
  2. Leistungen zusammenzählen: IV- oder Hinterlassenenrenten der AHV (die Ausgleichskasse erstellt auf Antrag eine Vorausberechnung), Renten der Pensionskasse, bestehende private Versicherungen.
  3. Szenarien trennen: Krankheit und Unfall getrennt rechnen, weil die Unfallversicherung bei Angestellten andere Leistungen erbringt.
  4. Differenz bewerten: Wie gross ist die jährliche Lücke, und wie lange besteht sie, etwa bis die Kinder selbständig sind oder die Hypothek amortisiert ist?

Ein Beispiel: Ein Paar mit zwei kleinen Kindern und Eigenheim lebt überwiegend vom Einkommen eines Partners. Stirbt dieser, fallen Hinterlassenenrenten an, die aber meist deutlich unter dem bisherigen Lohn liegen. Kann die Hypothek nicht weiter getragen werden, droht der Verkauf des Hauses. Ein Todesfallkapital in der Höhe eines Teils der Hypothek kann diese Situation entschärfen.

Möglichkeiten, die Lücke zu schliessen

  • Pensionskasse: Arbeitgebende können überobligatorische oder Kaderpläne anbieten, die höhere Löhne und bessere Risikoleistungen versichern.
  • Selbständigerwerbende: freiwilliger Anschluss an die berufliche Vorsorge, etwa über die Vorsorgeeinrichtung eines Berufsverbands oder die Auffangeinrichtung. Der Schweizerische Kaderverband SKV bietet laut eigenen Angaben eine solche Lösung auch ohne eigenes Personal an.
  • Private Risikoversicherungen in der Säule 3a oder 3b: Erwerbsunfähigkeitsrente, Todesfallkapital, Waisenrente.
  • Krankentaggeld: für Selbständige und für Angestellte ohne Kollektivlösung prüfen.
  • Konkubinat: Begünstigung bei der Pensionskasse melden, gegenseitige Absicherung über Risikoversicherungen und Testament regeln.

Gesundheitsfragen ehrlich beantworten

Private Risikoversicherungen verlangen eine Gesundheitsprüfung. Wer abschliesst, solange er gesund ist, erhält die besseren Konditionen. Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass die Versicherung im Ernstfall nicht zahlt. Lassen Sie sich bei Unsicherheit von einer unabhängigen Fachperson beraten.

Häufige Fragen

Können sich Selbständigerwerbende einer Pensionskasse anschliessen?
Ja. Selbständige sind nicht obligatorisch versichert, können sich aber freiwillig einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen, etwa über einen Berufsverband oder die Auffangeinrichtung. Das gilt auch ohne eigenes Personal.
Reichen AHV und Pensionskasse im Todesfall aus?
Oft nicht, wenn Familie, Hypothek oder andere Verpflichtungen zu tragen sind. Entscheidend ist, ob das Einkommen der hinterbliebenen Person zusammen mit den Renten die laufenden Kosten deckt.
Sind unverheiratete Partner automatisch abgesichert?
Nein. Die AHV zahlt keine Hinterlassenenrente an Konkubinatspartner. Pensionskassen können Leistungen vorsehen, knüpfen sie aber häufig an Bedingungen und eine schriftliche Meldung.
Woran erkenne ich eine Lücke bei Erwerbsunfähigkeit?
Zählen Sie die zu erwartenden Renten aus 1., 2. und 3. Säule zusammen und vergleichen Sie sie mit Ihrem Nettoeinkommen. Liegt das Resultat deutlich unter 80 bis 90 Prozent, besteht in der Regel Handlungsbedarf.
Wie oft sollte ich meine Absicherung überprüfen?
Bei jedem grösseren Lebensereignis: Heirat, Geburt, Hauskauf, Stellenwechsel, Selbständigkeit oder Trennung. Ohne solche Ereignisse genügt ein Blick alle paar Jahre.