Was der Vorsorgeausweis zeigt
Der Vorsorgeausweis Ihrer Pensionskasse fasst Ihre berufliche Vorsorge in der 2. Säule zusammen. Die meisten Kassen stellen ihn einmal jährlich zu, oft zu Jahresbeginn, und zusätzlich nach wichtigen Änderungen wie einer Lohnanpassung oder einem Einkauf. Aufbau und Begriffe unterscheiden sich von Kasse zu Kasse, die Kernelemente sind aber fast immer dieselben.
- Personalien und Beschäftigungsgrad
- Lohnangaben: gemeldeter Jahreslohn, Koordinationsabzug, versicherter Lohn
- Beiträge von Ihnen und vom Arbeitgeber
- Altersguthaben heute und projizierte Altersleistung
- Risikoleistungen bei Invalidität und Tod
- Freizügigkeitsleistung, Einkaufspotenzial und allfällige Vorbezüge für Wohneigentum
Der Ausweis ist weniger wegen der Zahlen schwer lesbar als wegen der Fachsprache. Wer die Begriffe kennt, erkennt in wenigen Minuten, wo er genauer hinschauen sollte.
Gemeldeter und versicherter Lohn
Der gemeldete Jahreslohn ist der Lohn, den Ihr Arbeitgeber der Kasse meldet. Davon wird im gesetzlichen Minimum der Koordinationsabzug abgezogen, der sieben Achteln der maximalen AHV-Altersrente entspricht. Der Grund: Ein Teil des Einkommens ist bereits über die AHV abgesichert. Was übrig bleibt, ist der versicherte oder koordinierte Lohn, auf dem Beiträge und die meisten Leistungen berechnet werden.
Viele Kassen weichen davon zu Ihren Gunsten ab, etwa mit einem tieferen oder dem Beschäftigungsgrad angepassten Abzug. Das ist besonders für Teilzeitangestellte relevant, deren versicherter Lohn sonst sehr tief ausfällt.
Das sollten Sie prüfen
Stimmen Jahreslohn und Beschäftigungsgrad mit Ihrem Arbeitsvertrag überein? Sind Boni oder Zulagen versichert? Wer mehrere Teilzeitstellen hat, ist unter Umständen bei keinem Arbeitgeber oder nur teilweise versichert und sollte die Lage gezielt abklären.
Altersguthaben und projizierte Altersleistung
Ihr Altersguthaben wächst durch jährliche Altersgutschriften und Zinsen. Das Gesetz schreibt Mindestsätze vor, die nach Alter steigen; viele Kassen sehen höhere Sätze vor.
| Alter | Gesetzliche Mindest-Altersgutschrift in Prozent des koordinierten Lohns |
|---|---|
| 25 bis 34 | 7 % |
| 35 bis 44 | 10 % |
| 45 bis 54 | 15 % |
| 55 bis Referenzalter | 18 % |
Die projizierte Altersleistung zeigt, welches Kapital oder welche Rente Sie bei Pensionierung voraussichtlich erhalten. Die Rente entsteht, indem das Kapital mit dem Umwandlungssatz multipliziert wird. Im Obligatorium beträgt dieser mindestens 6,8 Prozent; viele Kassen wenden auf das gesamte Guthaben einen tieferen, sogenannten umhüllenden Satz an. Beachten Sie: Die Projektion beruht auf Annahmen zu Lohn und Verzinsung und ist keine Garantie.
Risikoleistungen bei Invalidität und Tod
Diese Positionen werden oft überlesen, sind aber für viele Haushalte die wichtigsten. Sie zeigen, was bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall ausbezahlt wird:
- Invalidenrente: jährliche Rente bei voller Erwerbsunfähigkeit, bei teilweiser entsprechend reduziert
- Invaliden-Kinderrente pro unterhaltsberechtigtes Kind
- Ehegatten- oder Lebenspartnerrente im Todesfall
- Waisenrente
- Allfälliges zusätzliches Todesfallkapital
Eine Vorsorgelücke zeigt sich, wenn diese Leistungen zusammen mit AHV und IV nicht zu Ihrem Bedarf passen, etwa wegen einer Hypothek, kleiner Kinder oder eines Partners ohne eigenes Einkommen.
Konkubinat: selten automatisch abgesichert
Unverheiratete Partner erhalten Hinterlassenenleistungen nur, wenn das Reglement der Kasse dies vorsieht und die Voraussetzungen erfüllt sind. Oft ist eine schriftliche Meldung an die Kasse zu Lebzeiten nötig. Klären Sie das aktiv ab.
Einkauf, Wohneigentum und Stellenwechsel
Das Einkaufspotenzial zeigt, wie viel Sie freiwillig einzahlen könnten, um Lücken zu schliessen. Einkäufe sind in der Regel vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Wer danach Kapital bezieht, muss eine Sperrfrist von drei Jahren beachten, sonst kann der Steuerabzug rückgängig gemacht werden. Ein allfälliger Vorbezug oder eine Verpfändung für Wohneigentum ist ebenfalls vermerkt und reduziert die Leistungen, bis er zurückbezahlt ist.
Die Freizügigkeitsleistung ist der Betrag, der bei einem Stellenwechsel an die neue Kasse oder auf ein Freizügigkeitskonto übertragen wird.
Checkliste für die jährliche Kontrolle
- Personalien, Zivilstand und Beschäftigungsgrad kontrollieren.
- Lohn mit dem Lohnausweis abgleichen.
- Veränderung des Altersguthabens gegenüber dem Vorjahr nachvollziehen.
- Risikoleistungen mit dem Bedarf der Familie vergleichen.
- Begünstigung und allfällige Partnermeldung prüfen.
- Einkaufspotenzial und Steuerfolgen bei Bedarf mit einer Fachperson besprechen.
Häufige Fragen
Wie oft erhalte ich den Vorsorgeausweis?
Womit fange ich beim Lesen an?
Ist die projizierte Rente garantiert?
Was bedeutet die Freizügigkeitsleistung?
Lohnt sich ein freiwilliger Einkauf?
Dieser Beitrag vermittelt allgemeine Informationen. Massgebend sind das Reglement Ihrer Pensionskasse und die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.