Die Historie prüfen
Eine saubere Historie bedeutet, dass Sie die Nutzung des Fahrzeugs plausibel nachvollziehen können. Fehlende Unterlagen sind kein automatischer Ausschlussgrund, erhöhen aber Ihr Risiko und sollten sich im Preis widerspiegeln.
- Fahrzeugausweis: Stimmen Fahrgestellnummer, Typ und Halterangaben mit dem Fahrzeug und dem Verkäufer überein? Achten Sie auf Einträge wie ein Verbot des Halterwechsels, das etwa bei geleasten Fahrzeugen vorkommt.
- Service- und Reparaturbelege: nicht nur das Serviceheft, sondern auch die Rechnungen dazu ansehen.
- Kilometerstand: mit Serviceeinträgen, MFK-Berichten und dem Verschleiss im Innenraum abgleichen.
- Vorbesitzer und Nutzung: Privatfahrzeug, Firmenwagen, Mietwagen oder Import?
- Unfälle und Karosseriearbeiten: direkt fragen und die Antwort im Kaufvertrag festhalten.
Leasing und Finanzierung klären
Ist ein Fahrzeug noch geleast oder als Sicherheit verpfändet, kann der Verkäufer nicht frei darüber verfügen. Lassen Sie sich im Zweifel bestätigen, dass keine Rechte Dritter bestehen, bevor Sie bezahlen.
Den tatsächlichen Zustand beurteilen
Der technische Zustand zeigt sich oft dort, wo man nicht sofort hinsieht. Prüfen Sie das Fahrzeug bei Tageslicht, trocken und nicht frisch gewaschen, weil Wasser und Dunkelheit Lackschäden und Undichtigkeiten verbergen.
| Bereich | Worauf achten | Warum es wichtig ist |
|---|---|---|
| Innenraum | Abnutzung an Lenkrad, Schalthebel, Pedalen und Fahrersitz | Passt der Verschleiss nicht zur Laufleistung, ist Vorsicht angebracht |
| Karosserie | Gleichmässige Spaltmasse, einheitlicher Farbton, Rost an Kanten und Radläufen | Unregelmässigkeiten deuten auf Reparaturen oder Unfallschäden |
| Reifen und Bremsen | Profiltiefe, einseitiger Abrieb, Geräusche, Zustand der Bremsscheiben | Einseitiger Abrieb kann auf Fahrwerksprobleme hinweisen |
| Motorraum und Unterboden | Öl- und Kühlmittelspuren, Korrosion, Zustand von Schläuchen | Kleine Mängel werden dort schnell teuer |
| Elektronik | Warnleuchten, Klimaanlage, Assistenzsysteme, Fenster und Schlösser | Elektronische Fehler sind oft aufwendig zu beheben |
Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen kommt die Batterie hinzu. Fragen Sie nach einem aktuellen Batteriezertifikat oder einem Bericht zum Gesundheitszustand der Batterie und nach der verbleibenden Herstellergarantie.
Was die MFK aussagt und was nicht
Die Motorfahrzeugkontrolle des kantonalen Strassenverkehrsamts prüft, ob ein Fahrzeug die Vorschriften zu Verkehrssicherheit und Umweltschutz erfüllt. Personenwagen werden in der Regel erstmals vier Jahre nach der Inverkehrsetzung aufgeboten, danach nach drei Jahren und anschliessend alle zwei Jahre.
Eine bestandene MFK ist ein wichtiger Baustein, aber kein Freipass. Sie sagt wenig über Verschleiss aus, der die Sicherheit noch nicht beeinträchtigt, etwa bei Kupplung, Getriebe oder Motor. Achten Sie auf das Datum: Eine MFK, die Monate zurückliegt, beschreibt einen früheren Zustand. Inserate mit dem Vermerk ab MFK oder frisch ab MFK sind nur dann aussagekräftig, wenn Sie den Prüfbericht sehen.
Die MFK zeigt, dass ein Auto am Prüftag die Vorschriften erfüllte, nicht, dass es in gutem Zustand ist.
Besichtigung und Probefahrt Schritt für Schritt
- Unterlagen vorab anfordern und prüfen.
- Fahrzeug bei Tageslicht aussen und innen begutachten.
- Den Motor kalt starten lassen und auf Geräusche, Rauch und Warnleuchten achten.
- Probefahrt von mindestens 20 bis 30 Minuten auf verschiedenen Strassen: Stadt, Landstrasse, wenn möglich Autobahn.
- Bremsen, Lenkung, Schaltung, Geräusche und Geradeauslauf prüfen, auch mit warmem Motor.
- Bei Unsicherheit eine unabhängige Kaufprüfung durch eine Garage oder einen Automobilclub durchführen lassen.
- Offene Punkte schriftlich klären, bevor Sie zusagen.
Eine unabhängige Kaufprüfung kostet Geld, ist aber im Verhältnis zu einem Fehlkauf meist günstig. Seriöse Verkäufer lehnen sie nicht ab.
Kaufvertrag und Garantie
Schliessen Sie den Kauf immer schriftlich ab. Der Vertrag sollte Fahrzeug, Fahrgestellnummer, Kilometerstand, Preis, bekannte Mängel, Angaben zu Unfällen, Übergabedatum und die Regelung der Gewährleistung enthalten.
Im Privatverkauf wird die Gewährleistung häufig ausgeschlossen. Ein solcher Ausschluss gilt aber nicht für Mängel, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat. Garagen bieten oft eine eigene Occasionsgarantie an; lesen Sie genau, welche Bauteile sie abdeckt und wie lange sie läuft. Entdecken Sie nach dem Kauf einen Mangel, müssen Sie ihn rasch rügen, am besten schriftlich. Bei Streitigkeiten lohnt sich eine rechtliche Beratung.
Einlösen nicht vergessen
Vor der Einlösung beim Strassenverkehrsamt brauchen Sie einen Versicherungsnachweis. Die Kontrollschilder gehören in der Schweiz dem Halter, nicht dem Fahrzeug. Klären Sie deshalb, wie Übergabe und Überführung ablaufen.