Online-Makler im Vergleich: Was beim Immobilienverkauf wirklich zählt

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MaxQ-Redaktion
Unabhängiger Ratgeber · redaktionell geprüft
Zuletzt geprüft: 25. September 2026

Das Wichtigste in Kürze

Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung verkaufen will, steht früh vor der Frage: selbst verkaufen, einen klassischen Makler beauftragen oder ein Online-Angebot mit Fixpreis nutzen? Online-Anbieter werben mit tiefen Pauschalen oder sogar mit einem Verkauf ohne Honorar für den Eigentümer. Das ist nicht per se unseriös. Aber der Preis allein sagt wenig darüber aus, welche Arbeit tatsächlich erledigt wird, wann Sie bezahlen und in wessen Interesse der Anbieter handelt.

  • Pauschalangebote decken oft nur Teile des Verkaufs ab, typischerweise Dossier und Inserate.
  • Besichtigungen und Verhandlungen bleiben dann häufig beim Eigentümer.
  • Zahlt statt Ihnen der Käufer, kann ein Interessenkonflikt entstehen.
  • Vorauszahlungen sind etwas anderes als ein Honorar, das erst bei erfolgreichem Verkauf fällig wird.

Was im Paket steckt und was oft fehlt

Ein Immobilienverkauf besteht aus mehr als einem schönen Inserat. Vergleichen Sie Angebote deshalb Schritt für Schritt entlang des ganzen Prozesses. Die folgende Übersicht zeigt, wo Fixpreis-Pakete häufig Lücken haben. Sie ersetzt nicht den Blick in die konkrete Offerte, denn die Leistungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter stark.

AufgabeBei PauschalangebotenBei Vollmandaten
Bewertung und Preisstrategieoft automatisiert oder knappin der Regel mit Besichtigung vor Ort
Verkaufsdokumentationmeist enthaltenenthalten
Inserate auf Portalenmeist enthaltenenthalten
Anfragen filtern und Besichtigungenhäufig Sache des Eigentümersdurch den Makler
Bonitätsprüfung und Verhandlungoft nicht oder nur gegen Aufpreisdurch den Makler
Vorbereitung Kaufvertrag und Beurkundungunterschiedlichin der Regel begleitet

Unterschätzter Knackpunkt: die Besichtigung

An der Besichtigung entscheidet sich, ob Interessenten Vertrauen fassen. Wer sie selbst durchführt, muss Fragen zu Bausubstanz, Nebenkosten, Erneuerungsfonds oder Grundbucheinträgen sicher beantworten können. Unklare oder widersprüchliche Antworten kosten schnell Verhandlungsspielraum.

Wer bezahlt und wem der Makler dient

Der wichtigste Punkt beim Vergleich ist die Vergütungslogik. Wirbt ein Anbieter mit null Prozent Honorar für den Verkäufer, lohnt sich die Frage, woher das Geld stattdessen kommt. Manche Modelle verlangen eine Gebühr vom Käufer. In der Schweiz ist das beim Verkauf von Wohneigentum unüblich, und es verändert die Rolle des Maklers: Wer von der Gegenseite bezahlt wird, vertritt nicht mehr ausschliesslich Sie.

Das Obligationenrecht regelt den Mäklervertrag in Art. 412 ff. OR. Handelt ein Makler vertragswidrig auch im Interesse der Gegenpartei, kann er laut Art. 415 OR seinen Lohnanspruch verlieren. Für Sie als Eigentümer ist aber entscheidender, dass die Rollen von Anfang an klar im Vertrag stehen: Wer ist Auftraggeber, wer bezahlt was, und darf der Anbieter auch für Käufer tätig sein?

Wer den Makler bezahlt, bestimmt in der Praxis mit, auf welcher Seite des Tisches er sitzt.

Honorarmodelle im Vergleich

Beim klassischen Mandat wird die Provision erst fällig, wenn der Verkauf zustande gekommen ist, also nach Unterzeichnung des öffentlich beurkundeten Kaufvertrags. Viele Online-Modelle funktionieren anders: Die Pauschale wird ganz oder teilweise im Voraus oder in Raten bezahlt, teilweise unabhängig davon, ob die Liegenschaft überhaupt verkauft wird.

ModellWann wird bezahlt?Worauf achten?
Erfolgsprovisionnach erfolgreichem Verkauf und BeurkundungHöhe, Berechnungsbasis, Exklusivität und Laufzeit
Fixpreis im Vorausbei AuftragserteilungRückerstattung, falls kein Verkauf zustande kommt
Fixpreis in Ratenüber die Mandatsdauer verteiltGesamtkosten bei längerer Vermarktung
Gratis für VerkäuferKäufer zahlt eine GebührInteressenkonflikt und Auswirkung auf den Preis

Rechnen Sie ein realistisches Szenario durch: Was kostet jedes Modell, wenn der Verkauf vier Monate dauert, und was, wenn er scheitert? Erst dann werden die Angebote wirklich vergleichbar.

Checkliste vor der Unterschrift

  1. Lassen Sie sich alle enthaltenen Leistungen schriftlich auflisten, inklusive Besichtigungen und Verhandlungsführung.
  2. Klären Sie, welche Zusatzleistungen extra kosten und zu welchem Preis.
  3. Fragen Sie, wer den Anbieter bezahlt und ob er auch für Käufer tätig wird.
  4. Prüfen Sie Zahlungszeitpunkt, Laufzeit, Kündigungsfrist und allfällige Exklusivität.
  5. Verlangen Sie Referenzen aus Ihrer Region und Ihrem Objekttyp.
  6. Klären Sie, wer den Kaufvertrag mit dem Notariat vorbereitet und wer Sie bis zur Beurkundung begleitet.

Tipp für die Offertanfrage

Holen Sie mindestens zwei bis drei Offerten mit unterschiedlichen Modellen ein und legen Sie sie nebeneinander. Bei steuerlichen Fragen, etwa zur Grundstückgewinnsteuer, lohnt sich zusätzlich die Abklärung mit einer Steuerfachperson oder dem kantonalen Steueramt.

Häufige Fragen

Ist ein Online-Makler grundsätzlich schlechter als ein klassischer Makler?
Nein. Für Eigentümer, die Zeit haben, Besichtigungen souverän selbst führen und gut verhandeln können, kann ein schlankes Paket passen. Entscheidend ist, dass Sie genau wissen, welche Aufgaben bei Ihnen bleiben.
Woran erkenne ich einen möglichen Interessenkonflikt?
Vor allem an der Vergütung. Wenn der Käufer ganz oder teilweise bezahlt oder der Anbieter beide Seiten betreut, sollten Sie genau nachfragen und die Rollen im Vertrag festhalten lassen.
Muss ich eine Pauschale auch zahlen, wenn nichts verkauft wird?
Das hängt vom Vertrag ab. Bei vielen Fixpreis-Modellen ist die Zahlung unabhängig vom Verkaufserfolg. Lesen Sie die Bestimmungen zu Vorauszahlung, Raten und Kündigung vor der Unterschrift genau.
Ist ein Fixpreis immer günstiger als eine Provision?
Nicht zwingend. Wenn Leistungen fehlen, die Sie später zukaufen, oder wenn ein tieferer Verkaufspreis resultiert, kann das vermeintlich günstige Angebot am Ende teurer sein.
Wer begleitet mich bei der Beurkundung?
Die Beurkundung erfolgt durch die zuständige Urkundsperson nach kantonalem Recht. Ob der Makler den Vertragsentwurf vorbereitet und Sie begleitet, ist Teil der Offerte und sollte ausdrücklich geregelt sein.

Eine Liegenschaft verkaufen die meisten Menschen nur wenige Male im Leben. Ein sorgfältiger Vergleich von Leistung, Zahlungslogik und Interessenlage lohnt sich deshalb mehr als der Blick auf die tiefste Zahl.