Hausverkauf in der Schweiz: Mit welchen Nebenkosten Sie rechnen müssen

4 Min. Lesezeit
MaxQ-Redaktion
Unabhängiger Ratgeber · redaktionell geprüft
Zuletzt geprüft: 25. September 2026

Die Kosten im Überblick

Die Nebenkosten beim Hausverkauf hängen stark vom Kanton, vom Objekt und von der Eigentumsdauer ab. Die folgende Übersicht zeigt die typischen Posten. Die Beträge sind Richtwerte und ersetzen keine Abklärung im Einzelfall.

PostenRichtwertWer zahltHinweis
Unterlagen wie Grundbuchauszug und PläneEtwa CHF 100 bis 200VerkäuferJe nach Gemeinde und Aufwand
MarktwertschätzungEtwa CHF 1'000 bis 2'000VerkäuferBei Maklermandat oft inbegriffen
MaklerprovisionHäufig 2 bis 3 Prozent des VerkaufspreisesVerkäuferMeist nur bei erfolgreichem Verkauf
HandänderungssteuerKantonal, in einigen Kantonen keineGesetzlich oft der Käufer, in der Praxis teils geteiltIm Kanton Zürich wird keine erhoben
Notariats- und GrundbuchgebührenKantonal unterschiedlichNach Gesetz oder Vertrag, oft hälftigIm Kaufvertrag regeln
GrundstückgewinnsteuerAbhängig von Gewinn und EigentumsdauerVerkäuferOft der grösste Einzelposten
VorfälligkeitsentschädigungAbhängig von Restlaufzeit und ZinsniveauVerkäuferNur bei vorzeitig aufgelöster Festhypothek

Kosten vor dem Verkauf

Bevor ein Inserat online geht, fallen meist zwei Posten an: Unterlagen und Bewertung. Zu den üblichen Dokumenten gehören Grundbuchauszug, amtliche Schätzung, Police der Gebäudeversicherung, Grundriss- und Katasterpläne sowie Nachweise zu Renovationen. Sie kosten zusammen meist nur wenige hundert Franken, verschaffen Interessenten aber rasch ein vollständiges Bild.

Eine unabhängige Marktwertschätzung durch eine Immobilienbewerterin oder einen Immobilienbewerter kostet häufig CHF 1'000 bis 2'000. Sie lohnt sich besonders, wenn Sie ohne Makler verkaufen oder mehrere Maklereinschätzungen stark voneinander abweichen.

Renovieren mit Augenmass

Frisch gestrichene Wände, leichtgängige Türen und Fenster und ein gepflegter Garten verbessern den Eindruck bei der Besichtigung. Grössere Umbauten zahlen sich selten aus, weil Käufer eine Liegenschaft oft nach eigenen Vorstellungen anpassen wollen.

Makler und Vermarktung

Die Maklerprovision ist oft der grösste Posten, den Sie direkt beeinflussen können. Sie ist in der Regel erfolgsabhängig und liegt häufig bei 2 bis 3 Prozent des Verkaufspreises, meist zuzüglich MWST. Klären Sie, welche Leistungen inbegriffen sind: Bewertung, Fotos, Inserate auf Immobilienportalen, Besichtigungen, Verhandlungen und die Begleitung bis zur Beurkundung.

Wer ohne Makler verkauft, spart die Provision, trägt aber Inseratekosten, Zeitaufwand und das Risiko eines falschen Preises selbst. Ein zu hoch angesetzter Preis führt oft zu langen Vermarktungszeiten und späteren Preissenkungen, die mehr kosten können als eine Provision.

Steuern und Gebühren

Handänderungssteuer

Die Handänderungssteuer wird bei der Eigentumsübertragung fällig und ist kantonal, teilweise kommunal geregelt. Einige Kantone erheben keine, darunter Zürich. Im Kanton St. Gallen beispielsweise liegt sie bei 1 Prozent des Kaufpreises. Gesetzlich schuldet sie oft der Käufer, in der Praxis wird sie aber häufig hälftig geteilt. Das ist Verhandlungssache und gehört in den Kaufvertrag.

Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer besteuert den Gewinn, also die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten. Zu den Anlagekosten zählen der seinerzeitige Kaufpreis, wertvermehrende Investitionen und bestimmte Verkaufskosten wie die Maklerprovision. Je länger Sie die Liegenschaft besessen haben, desto tiefer ist die Steuer in der Regel; bei kurzer Besitzdauer erheben viele Kantone Zuschläge. Verkaufen Sie selbstbewohntes Wohneigentum und kaufen innert angemessener Frist ein Ersatzobjekt, kann die Steuer ganz oder teilweise aufgeschoben werden.

Belege aufbewahren und kantonal prüfen

Nur nachgewiesene wertvermehrende Investitionen senken den steuerbaren Gewinn. Bewahren Sie Rechnungen deshalb über die ganze Besitzdauer auf. Tarife, Fristen und Abzüge unterscheiden sich stark zwischen den Kantonen und ändern sich. Lassen Sie die Steuer vor dem Verkauf vom Steueramt, einem Notariat oder einer Steuerfachperson abschätzen.

Vom Verkaufspreis zum Nettoerlös

Entscheidend ist, was nach dem Verkauf tatsächlich auf Ihrem Konto bleibt. Rechnen Sie so:

  1. Verkaufspreis
  2. minus Rückzahlung der Hypothek
  3. minus allfällige Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Festhypothek
  4. minus Maklerprovision und Vermarktungskosten
  5. minus Ihr Anteil an Handänderungssteuer, Notariats- und Grundbuchgebühren
  6. minus Grundstückgewinnsteuer
  7. gleich Nettoerlös

Weil in vielen Kantonen ein gesetzliches Pfandrecht für die Grundstückgewinnsteuer besteht, verlangen Käufer oder Notariate häufig, dass ein Teil des Kaufpreises dafür sichergestellt wird. Planen Sie diesen Betrag nicht für den nächsten Kauf ein, bevor die Steuer veranlagt ist.

Sprechen Sie zudem früh mit Ihrer Bank. Eine Festhypothek lässt sich manchmal auf ein neues Objekt übertragen, was die Vorfälligkeitsentschädigung vermeidet.

Häufige Fragen

Sind die Nebenkosten überall gleich hoch?
Nein. Sie hängen vom Kanton, vom Objekt, von der Eigentumsdauer und vom gewählten Verkaufsweg ab. Für eine verlässliche Planung braucht es eine objektbezogene Berechnung.
Muss ich vor dem Verkauf renovieren?
Nein. Kleine Schönheitsreparaturen können den Eindruck verbessern, grössere Investitionen lohnen sich selten, weil Käufer eigene Pläne haben.
Wer bezahlt die Handänderungssteuer?
Das regelt der Kanton. Gesetzlich ist es oft der Käufer, in der Praxis wird die Steuer häufig geteilt. Halten Sie die Aufteilung im Kaufvertrag fest.
Ist die Maklerprovision bei der Grundstückgewinnsteuer abziehbar?
In der Regel gehört sie zu den abziehbaren Verkaufskosten. Die genauen Regeln sind kantonal; lassen Sie sich die Abzüge vom Steueramt oder einer Fachperson bestätigen.
Kann ich die Grundstückgewinnsteuer aufschieben?
Bei selbstbewohntem Wohneigentum ist ein Aufschub möglich, wenn Sie innert einer bestimmten Frist ein Ersatzobjekt erwerben. Fristen und Umfang sind kantonal geregelt.